Nichteheliche Kinder im Rentenalter – und ihr Erbrecht
Im Erbrecht sind nichteheliche und eheliche Kinder grundsätzlich gleichgestellt. Nach wie vor hat jedoch eine Ausnahme Bestand, die das Gesetz über die rechtliche Stellung der nichtehelichen Kinder vom...
View ArticleGesetzliches Erbrecht vor dem 1. Juli 1949 geborener nichtehelicher Kinder
Die gesetzliche Regelung des Art. 12 § 10 Abs. 2 S. 1 NEhelG steht dem gesetzlichen Erbrecht nichtehelicher Kinder, die vor dem 1. Juli 1949 geboren wurden, nach ihrem Vater auch noch nach der...
View ArticleBerücksichtigung von nichtehelichen Kindern beim Nachlass
Die Regelung in Art. 12 § 10 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über die rechtliche Stellung der nichtehelichen Kinder vom 19. August 1969 (NEhelG a.F.), dass für die erbrechtlichen Verhältnisse eines vor dem...
View ArticleDas Erbrecht nichtehelicher Kinder
Die Justizminister der Länder haben während ihrer Herbstkonferenz in Berlin einen verbesserten Schutz der Erbrechte nichtehelicher Kinder verlangt. Unter Federführung des baden-württembergischen...
View ArticleErbrecht eines vor dem 1. Juli 1949 geborenes nichteheliches Kindes
Ein vor dem 1. Juli 1949 geborenes nichteheliches Kind und seine Abkömmlinge sind in bis zum 28. Mai 2009 eingetretenen Erbfällen weiterhin vom Erbrecht nach dem Vater und dessen Verwandten...
View ArticleStichtagsregelung bei der erbrechtlichen Gleichstellung nichtehelicher Kinder
Die im Zweiten Erbrechtsgleichstellungsgesetz vom 12. April 2011 enthaltene Stichtagsregelung für die erbrechtliche Gleichstellung der vor dem 1. Juli 1949 geborenen nichtehelichen Kinder ist nach...
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